Bestattungsdienstleistungen:

    
            ÜBERFÜHRUNGEN IM INLAND

 

 Wir kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten, Genehmigungen und Vorbereitungen, um den Verstorbenen so schnell wie möglich landesweit an den gewünschten Standort zu überführen.

    

 

    Wir wickeln für Sie alle Formalitäten vor Gericht, in Krankenhauseinrichtungen und Konsulaten für Sie ab, um den Sarg von Spanien aus ins Ausland zu überführen.
Wir liefern Spezialsärge, kümmern uns um Versiegelungen, die Vorbereitung des Verstorbenen und den Flug.


  Dieser Vorgang gilt unter den möglichen Bestattungsarten als der längste und kostenaufwändigste Prozess. Es muss mit einer Dauer von etwa 5 Tagen gerechnet werden und in manchen Fällen kann der Zeitraum noch länger sein.


    Bereits vor der Durchführung von Überführungen muss der Zielflughafen und der Name des Krematoriums oder des Friedhofs im Zielland bekannt sein, auf dem das Begräbnis oder die Feuerbestattung stattfinden soll.

 

        BEGRÄBNISSE

 

    Wir kümmern uns auf jedem Friedhof innerhalb des Landes um die Einholung der erforderlichen Genehmigungen und die Bezahlung der Gebühren, die für das Begräbnis des Verstorbenen anfallen.

 

          FEUERBESTATTUNGEN

 

  Feuerbestattungen finden in unserem Krematorium auf dem Friedhof von Pilar de la Horadada statt. Alle geltenden gesetzlichen Erfordernisse und Hygienemaßnahmen werden hier strikt eingehalten.
Wir verfügen über einen umfassenden Katalog mit Urnen.

 

    KÖRPERSPENDEN AN DIE UNIVERSITÄT

 

  Wir vermitteln kostenfrei Verträge mit der Medizinischen Fakultät in der Umgebung des Wohnsitzes des Interessenten.


  Nachdem der Spender verstorben ist, prüft die Universität die ärztliche Sterbeurkunde und entscheidet über die Annahme des Körpers.


  Wenn der Körper angenommen wird, kümmert sich die Universität um die Überführung und kommt für die Kosten auf, die für die Überführung vom Todesort zur entsprechenden Fakultät entstehen. Es fallen keine Kosten für die Familie an. Weitere Sondergebühren müssen von der Familie entrichtet werden.